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   BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00   

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https://dejure.org/2001,3907
BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00 (https://dejure.org/2001,3907)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 3Z BR 355/00 (https://dejure.org/2001,3907)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 3Z BR 355/00 (https://dejure.org/2001,3907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 17; SparkassenG § 5
    Mehrfachfirmierung einer Sparkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrfachfirmierung; Sparkasse; Öffentlich-rechtliche Institution; Handelsregister; Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    HGB § 17; ; SparkG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 17; SparkG § 5
    Eintragung der Mehrfachfirmierung einer Sparkasse im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Deggendorf - 6 AR 45/00
  • LG Deggendorf - 1 HKT 147/00
  • BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1688
  • FGPrax 2001, 126
  • DB 2001, 1360
  • Rpfleger 2001, 353
  • BayObLGZ 2001, 69
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.07.2000 - 3Z BR 162/00

    Eintragung eines Mehrfachsitzes für Sparkassen

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00
    Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere konnte es vom Vorstand der Betroffenen ohne Beiziehung eines Rechtsanwalts eingelegt werden (BayObLG NZG 2000, 1142).

    a) Infolge der Aufhebung des früheren § 36 HGB durch Art. 3 des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22.6.1998 (BGB1 I S.1474) sind nunmehr auch die öffentlichen Sparkassen gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. auch Art. 38 Abs. 3 EGHGB) zur Eintragung anzumelden, da sie in Bayern rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts darstellen (Art. 3 Sparkassengesetz - SpkG -, BayRS 2025-1-1) und ein Handelsgewerbe betreiben (BayObLGZ 2000, 210/211 m.w.N.).

    Diese Eintragung hat in dem Handelsregister des Gerichts - und nur in diesem - zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Handelsniederlassung befindet (BayObLGZ 2000, 210/212 f.).

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 259/90

    Firmenrechtliche Unzulässigkeit einer zulässig geführten und wettbewerbsrechtlich

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00
    Dieser für Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften entwickelte Grundsatz, der sich aus einer positiven Gesetzesbestimmung nicht herleiten lässt (vgl. Nipperdey in Festschrift für Alfred Hueck S.195 ff.), besagt, dass ein Kaufmann in ein und demselben Handelsgeschäft nur eine Firma haben kann (vgl. BGH NJW 1991, 2023/2024; Baumbach/Hopt HGB 30.Aufl. § 17 Rn.7; Röhricht/Graf von Westphalen/Ammon § 17 Rn. 21).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 90/99

    Irreführung über Unternehmensgegenstände durch Personenfirma eines eingetragenen

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00
    (2) Auch der Grundsatz des § 18 Abs. 2 HGB, dass die Firma keine Angaben enthalten darf, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (vgl. BayObLGZ 1999, 114/116), steht der Eintragung nicht entgegen.
  • EuG, 28.01.2003 - T-147/00

    Laboratoires Servier / Kommission

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00
    LG Deggendorf 1 HK T 147/00; AG Deggendorf 6 AR 45/00.
  • BGH, 21.09.1976 - II ZB 4/74

    Fortführung der Firma eines erworbenen Unternehmens durch eine KG

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 355/00
    Der Grundsatz gilt bei Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ohne Einschränkung, da diese nicht nur unter ihrer Firma Handelsgeschäfte betreiben, sondern die Firma zugleich der alleinige Name der Gesellschaft ist, der sie als Rechtssubjekt von anderen Rechtssubjekten unterscheiden soll und unterscheidet, Firma und Name also eine notwendige Einheit bilden (RG 85, 397/399; 113, 213/217; BGHZ 67, 166/168; BayObLGZ 1970, 235/237; MünchKomm/Bokelmann HGB § 17 Rn. 29).
  • BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22

    Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister

    (1) Mit Aufhebung des früheren § 36 HGB durch Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG) vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1474) sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebes zu erfolgen hat, nach § 33 Abs. 1 Satz 1 HGB im Handelsregister ebenso anzumelden, wie nach § 34 Abs. 1 HGB bei ihnen eintretende Änderungen (so für Sparkassen etwa BayObLG, NJW-RR 2001, 26, 27; BayObLGZ 2001, 69, 71; MünchKommHGB/Krafka, 5. Aufl., § 33 Rn. 2; BeckOGK HGB/Maierhofer, Stand 15.9.2021, § 33 Rn. 14; Oetker/Schlingloff, HGB, 7. Aufl., § 33 Rn. 1).
  • LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01

    Umdeutung einer Beschwerde in eine Erinnerung; Rechtsnatur der Entscheidung über

    Ob dem Insolvenzgericht bei einem Streit zwischen dem Schuldner einerseits und der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder andererseits über die Höhe der dem Schuldner zu belassenden Einkünfte überhaupt eine Entscheidungskompetenz zusteht, kann zweifelhaft erscheinen (bejahend OLG Celle Nds.Rpfl. 2001, 353 - obiter dictum; einschränkend LG Dortmund Rpfleger 2000, 294 = NZI 2000, 182 [LG Dortmund 06.01.2000 - 9 T 1397/99] ; a.A.; AG Köln Rpfleger 2001, 197 [AG Köln 22.12.2000 - 71 IK 4/99] : Zuständigkeit des Prozessgerichts).
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